Paritätische Landeskomission

Die Paritätische Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe bezweckt die Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV).
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GAV | AVE

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe untersteht der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) und gilt für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber gemäss betrieblichem und persönlichem Geltungsbereich in der gesamten Schweiz mit Ausnahme der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Genf, Waadt und Wallis.
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Inkasso

Das Inkasso der Paritätischen Landeskommission (PLK) ist zuständig für die Rechnungsstellung im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe. Die Inkassostelle fordert insbesondere die Berufs- und Vollzusgskostenbeiträge ein.
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Dokumente

Vorruhestandsmodell im Gebäudehüllengewerbe (VRM)

Das VRM im Gebäudehüllengewerbe bietet älteren Arbeitnehmenden, die aktiv an der Gebäudehülle tätig sind und vor der ordentlichen Pensionierung stehen, die Möglichkeit zu einer Reduktion der Arbeitszeit, indem sie
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