Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden entrichten folgende Beiträge:
a) Beiträge Arbeitnehmende:
Berufs und Vollzugskostenbeiträge von CHF 25.- / Monat
b) Beiträge Lernende
Vollzugskostenbeiträge von CHF 5.- / Monat
Der Abzug erfolgt monatlich direkt vom Lohn des Arbeitnehmenden und ist auf der Lohnabrechnung sichtbar aufzuführen.
c) Beiträge der Arbeitgeber:
Berufs- und Vollzugskostenbeiträge pro Arbeitnehmende von CHF 25.- / Monat
Vollzugskostenbeiträge pro Lernende von CHF 5.- / Monat
Die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge werden jährlich von der Inkassostelle erhoben.
Bitte beachten Sie:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmende erwerben mit der Bezahlung dieser Beiträge keine Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberverband bzw. einer Gewerkschaft.
- Der Berufs- und Vollzugskostenbeitrag wird erhoben um:
a) die Kosten des Vollzugs des GAV;
b) die Aufwendungen der gemeinsamen Durchführung dieses GAV’s;
c) Massnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
d) Aktivitäten in der Aus- und Weiterbildung;
e) die Administration der Geschäftsstelle
zu decken.
Die revidierte PLK-Jahresrechnung und das PLK-Budget werden dem SECO zur Einsicht zugestellt.
Für die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Gebäudehülle Schweiz sind die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge Arbeitgeber im Mitgliederbeitrag inbegriffen.
Aus technischen Vollzugsgründen werden die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge allen Arbeitnehmenden vom Lohn abgezogen.
Die organisierten Arbeitnehmenden erhalten diesen Berufs- und Vollzugskostenbeitrag nach Vorweisen eines entsprechenden Belegs von ihrer Gewerkschaft zurückerstattet. Weiterführende Informationen sind in Art. 17 und Anhang 4 GAV zu finden.