Die Aufgaben des Inkassos der Paritätischen Landeskommission (PLK)

Die Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe wird durch die Paritätische Landeskommission (PLK) bestimmt.

Das Inkasso ist zuständig für die Einforderung der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge in der Gebäudehüllenbranche. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Umsetzung von Entscheiden der Paritätischen Landeskommission (PLK) bezüglich der Durchführung des GAV, wie die Einforderung von Kontroll- und Verfahrenskosten und von allfälligen Konventionalstrafen.