Die Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe wird durch die Paritätische Landeskommission (PLK) bestimmt.
Das Inkasso ist zuständig für die Einforderung der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge in der Gebäudehüllenbranche. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Umsetzung von Entscheiden der Paritätischen Landeskommission (PLK) bezüglich der Durchführung des GAV, wie die Einforderung von Kontroll- und Verfahrenskosten und von allfälligen Konventionalstrafen.